Am 10. Juni 2014 sei der Beschuldigte gemeinsam mit F.________ am Hauseingang des Domizils von H.________ beobachtet worden. Am 9. September 2014 habe ein zuvor per Textnachricht vereinbartes Treffen beobachtet werden können. Bei zwei abgehörten Gesprächen zwischen dem Beschuldigten und C.________ im Auto sei F.________ Thema gewesen. Aus dem Gespräch Nr. 1141 ergebe sich der Anklagevorwurf der Veräusserung von 200 Gramm zu einem Preis von CHF 5‘000.00. Die Angaben in den Gesprächen deckten sich mit GPS- Daten. Ausserdem habe die Polizei den im Gespräch Nr. 1141 erwähnten überwuchernden Briefkasten von F.________ feststellen können.