Im Weiteren ist festzustellen, dass für die Beweisführung das Bewegungsbild von erheblicher Bedeutung ist, insbesondere auch zur Verifizierung der Echtzeitkontrolle. Die Schlussfolgerungen der Polizei basieren auf handfesten Beweisen und nicht auf irgendwelchen haltlosen, aus der Luft gegriffenen Behauptungen und Mutmassungen, nur um nach einer sehr aufwändigen Ermittlungsarbeit unter enormen Einsatz von technischen Überwachungsmitteln nicht einen Gesichtsverlust zu erleiden. Die Hauptbeweisgrundlage in diesem Anklagepunkt für die 700 Gramm Heroingemisch für CHF 5‘000.00 bildet zwar ein einziges Gespräch.