In zwei aufgezeichneten Gesprächen sprach C.________ ausserdem von der Gefährlichkeit des Handelns des Beschuldigten. Im Gespräch Nr. 1176 vom 8. Februar 2015 (pag. 1769) sagte sie: Es konnte für mich sehr gefährlich sein. In dem Zeit wenn wir «das» bei mir in der Wohnung gehabt haben. Ich könnte jetzt in Gefängnis sein...20 Jahre Gefängnis…