14 0116 [pag. 1750 ff.], 0123 [pag. 17552 f.], 0195 [pag. 1753 f.], 0327 [pag. 1754], 0978 [pag. 1764 f.]). Diese Gespräche belasten den Beschuldigten zusätzlich und können weder damit abgetan werden, dass diese nur Bluff seien, oder dass diese dazu gedient hätten, seinen Aufenthalt bei anderen Frauen zu kaschieren und um keine Fragen aufkommen zu lassen. Wäre es ihm effektiv um Bluff gegenüber seiner Freundin gegangen, so hätte er sich nicht teilweise einer kodierten Sprache bedienen müssen. Ausserdem wurden viele Gespräche gar nicht in Anwesenheit von C.___