2188, S. 14 der Urteilsbegründung). Mitzuberücksichtigen sind zusätzlich aber auch die weiteren, gesicherten Aufzeichnungen von Gesprächen mit «T.________» (T.________) und anderen unbekannten Personen, in denen es klar um Drogen ging. Teilweise wurden sogar Mengen und Geldbeträge genannt (pag. 128 f., Gespräche Nr. 0071 [pag. 1747 f.], 0112 [pag. 1748 ff.],