__ gefahren und danach zu bekannten Drogenkonsumenten. In den aufgezeichneten Gesprächen sei klar von Drogenhandel gesprochen worden. Die Behauptung, es sei um Fitnessprodukte gegangen, habe der Beschuldigte erst in der Schlusseinvernahme aufgestellt. Wenn es tatsächlich so gewesen wäre, hätte er dies von Beginn weg sagen können. Weiter würden die in den Gesprächen verwendeten verdeckten Formulierungen für Drogenhandel sprechen. Es sei auf die Aussagen von C.________ und die Gesprächsaufnahmen abzustellen. Die Wohnung sei als Drogenbunker benutzt worden.