Auch würden die Gespräche im Bezug zu objektiven Fakten stehen, weshalb die Inhalte einen sehr hohen Beweiswert hätten. Schliesslich seien dann bei der Hausdurchsuchung tatsächlich Bargeld und Drogen gefunden worden (pag. 470). Auffallend sei, dass die Betäubungsmittel zusammen mit einer Digitalwaage in einer Kartonschachtel aufbewahrt worden seien. Im gleichen Schrank habe sich Bargeld von insgesamt CHF 185‘000.00 befunden und unmittelbar bei einem Geldposten eine Pistole. Bei Drogengeld mache das Sinn, wenn man damit rechne, überfallen zu werden. Aufgrund der Fundsituation würden die Betäubungsmittel in einem funktionellen Zusammenhang zur Digitalwaage stehen.