9.3.2 Beurteilung durch die Vorinstanz In diesem Anklagepunkt würdigte die Vorinstanz die Daten der GPS-Überwachung der Fahrzeuge und die Erkenntnisse aus der Observation (pag. 126 ff. und pag. 1776), die Ergebnisse aus der Audioüberwachung der Fahrzeuge und den Echtzeitüberwachungen (pag. 126 ff. und pag. 1747 ff.), die Sicherstellung von Heroingemisch, Streckmittel und Bargeld bei der Hausdurchsuchung in der Wohnung von C.________ (pag. 463 ff.) mit der Fotodokumentation hierzu (pag. 148 f.), die forensisch-chemische Analyse der sichergestellten Drogen (pag. 434 ff.) sowie die Einvernahmen von C.