11 des Beschuldigten spricht bzw. nachgerade ein Lügensignal ist (pag. 212.15 Z. 478 ff.): Nach meiner Entlassung aus der U-Haft habe ich G.________, in der Stadt Bern, von weitem gesehen. So wie ich ihn da gesehen hatte, war für mich klar, dass er viel mit Drogen zu tun hatte. Er hat das wohl so ausgesagt, damit er selber «geputzt» ist. Ich denke auch, dass er Drogen verkauft. Er kann sagen, was er will, ich kann das aber nicht bestätigen.