Zudem habe er in der parteiöffentlichen Einvernahme gesagt, dass er davon ausgegangen sei, dass er und der Beschuldigte bereits bei der Übergabe der 100 Gramm observiert worden seien. Daher sei es stringent, dass er diesen belaste. All das lasse keinen Raum für Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen von G.________. Die Aussagen würden sodann gestützt durch das von der Polizei beobachtete Treffen zwischen G.________ und dem Beschuldigten. Dieser habe den Audi gelenkt und sei damit im Anschluss an das Treffen an sein Domizil gefahren. Der Beschuldigte versuche, die Beziehung zu G.__