8 Die Kammer geht in ihrer Würdigung nach derselben Chronologie vor, wie dies die Vorinstanz tat. So wird vorab der Anklagepunkt I.1.2. behandelt, da dieser auf den Aussagen von G.________ basiert, welche die Ermittlungen gegen den Beschuldigten auslösten. Im Anschluss sind der Hauptanklagepunkt I.1.7. betreffend die sichergestellten 134 Gramm Heroingemisch und alsdann die übrigen Anklagepunkte in der Reihenfolge der Anklageschrift zu prüfen. 9.2 Zu Anklageziffer I.1.2.