Aufgrund der zahlreichen Überwachungsergebnisse fand schliesslich insbesondere am Wohnort der Freundin des Beschuldigten, C.________, eine Hausdurchsuchung statt, bei der u.a. 134 Gramm Heroingemisch sichergestellt wurden. Aufgrund dieser zahlreichen durchgeführten Zwangsmassnahmen liegt eine Fülle von objektiven Beweismitteln vor. Ausserdem sind namentlich mit den Aussagen des Beschuldigten selbst, von C.________ und verschiedenen Drogenabnehmern auch zahlreiche subjektive Beweismittel aktenkundig. Auf eine allgemeine Zusammenfassung aller Beweismittel wird an dieser Stelle verzichtet.