7 indem A.________ insgesamt CHF 107‘000.00 – 177‘000.00, welche aus dem Drogenhandel stammten, in der Wohnung von C.________ an der V.________ aufbewahrte bzw. versteckte, um damit für den Fall einer an seinem Wohnsitz durchzuführenden Hausdurchsuchung zu verhindern, dass das erwähnte Bargeld in die Hände der Strafverfolgungsbehörden fallen würde, begangen in der Zeit vom 1. Januar 2014 bis am 11. März 2015, in Bern (in Mittäterschaft) zusammen mit C.________.