6. Rechtskräftiger Schuldspruch wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Waffengesetz Im Nachgang zu einer Polizeiintervention am 14. September 2014 beim Kino Alhambra in Bern wurde am Folgetag bei einer Hausdurchsuchung am Domizil des Beschuldigten eine verbotene Waffe (Messer mit einhändig bedienbarem automatischem Mechanismus) sichergestellt (pag. 48 ff.). Anlässlich der Hausdurchsuchung vom 11. März 2015 am Domizil von C.________, der Freundin des Beschuldigten, wurden eine Pistole cal. 6.35 mm (inklusive abgefülltes Magazin), ein Schlagstock «GES» sowie ein Elektroschockgerät sichergestellt.