5 ner Pistole (erstinstanzliches Urteilsdispositiv Ziffer I.3.) sowie die Herausgabe diverser Gegenstände verfügt wurde (erstinstanzliches Urteilsdispositiv Ziffer III.2.). Zu überprüfen bleiben somit die erstinstanzlichen Schuldsprüche wegen gefähr- dungs- und gewerbsmässig qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und gewerbsmässig qualifizierter Geldwäscherei (erstinstanzliches Urteilsdispositiv