SR 312.0]). Mit Blick auf den Umfang der Berufung (dazu Ziffer 2 hiervor) sowie der gestellten Anträge in der Berufungsverhandlung (dazu Ziffer 4 hiervor) ist vorab festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 13. April 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als der Beschuldigte schuldig erklärt wurde der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen in Bern am 15. September 2014 durch Besitz eines Messers und am 11. März 2015 durch Besitz eines Schlagstocks, eines Elektroschockgeräts und ei-