e DNA-ProfilG). 7. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst sei die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlicher Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu erteilen (Art. 17 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 8. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 9. Das Urteil sei dem Bundesamt für Polizei bzw. der Meldestelle für Geldwäscherei mitzuteilen (Art. 3 Ziff. 13 MV betreffend Waffengesetz und Ziff. 23 Anhang zur MV betreffend Geldwäscherei).