Die bei der E.________ (Schweiz) AG auf dem Konto Nr. .________, lautend auf A.________, beschlagnahmten Vermögenswerte von CHF 49'866.00 seien in der Höhe von CHF 6'500.00 zur anteilsmässigen Deckung der Geldstrafe von CHF 7'700.00 und in der Höhe von CHF 44'766.00 (abzüglich allfälliger Bankspesen) zur anteilsmässigen Deckung der Verfahrenskosten zu verwenden. 6. Dem zuständigen Bundesamt sei die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profil (PCN- Nr. .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu erteilen (Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-ProfilG).