3 unter Auferlegung der entsprechenden Verfahrenskosten an den Kanton Bern und Ausrichtung einer angemessenen Entschädigung. III. A.________ sei schuldig zu erklären: Des Besitzes von 134 Gramm Heroingemisch durch Aufbewahren in der Wohnung von C.________ im Februar / März 2015 für einen Dritten.