4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete anlässlich der Berufungsverhandlung vom 28. Februar 2019 zur Verteidigung des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 2307 f. und pag. 2315 ff.): I. Es sei festzustellen, dass der Schuldspruch vom 13.04.2018 betreffend Widerhandlung gegen das Waffengesetz in Rechtskraft erwachsen ist. II. A.________ sei freizusprechen von der Anschuldigung: 1. der Gefährdungs- und gewerbsmässig qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 2 Bst. a und c BetmG) durch