3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 2297 f.), ein aktueller Leumundsbericht (pag. 2288 ff.) sowie ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten (pag. 2 2292 ff.) eingeholt. Im Weiteren wurde der Beschuldigte in der oberinstanzlichen Verhandlung zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 2302 ff.).