Die Berufung wurde beschränkt auf die Schuldsprüche wegen ge- fährdungs- und gewerbsmässig qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) und wegen gewerbsmässig qualifizierter Geldwäscherei, die Strafzumessung, die Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie die weiteren Verfügungen betreffend Vernichtung eingezogener Gegenstände und die eingezogenen Vermögenswerte (pag. 2244 ff.). Unter Bezugnahme auf die Verfügung der Verfahrensleitung vom 17. Juli 2018 (pag.