Ausserdem verurteilte es ihn zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 7‘700.00, sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) von insgesamt CHF 78‘519.25. Das Regionalgericht traf sodann die Verfügungen betreffend die Entschädigung der amtlichen Verteidigung, betreffend die beschlagnahmten Gegenstände und Geldbeträge sowie das erstellte DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (pag. 2168 ff.)