SR 514.54). Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten, wovon neun Monate zu vollziehen sind und der Vollzug von 25 Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben wird. Ausserdem verurteilte es ihn zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 7‘700.00, sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) von insgesamt CHF 78‘519.25.