1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 13. April 2018 erklärte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) schuldig der gefährdungs- und gewerbsmässig qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) durch Erwerb, Besitz und Veräusserung von mindestens 879 Gramm Heroingemisch, der gewerbsmässig qualifizierten Geldwäscherei im Deliktsbetrag von CHF 107‘000.00 sowie der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz (WG; SR 514.54).