MARKUS MÜLLER/RETO FELLER, Verwaltungsorganisationsrecht, in: Müller/Feller [Hrsg.], Bernisches Verwaltungsrecht, 2. Auflage 2013, S. 1 ff., N. 50). Die «zuständige Stelle» der POM wird auf Verordnungsstufe definiert. Dies ist für alle mit dem Freiheitsentzug und der Betreuung zusammenhängenden Aufgaben das AJV (Art. 10 Abs. 1 Bst. a der Organisationsverordnung POM [OrV POM; BSG 152.221.141]). Es erfüllt mit seinen Abteilungen und Vollzugseinrichtungen alle mit dem Vollzug von Strafen und Massnahmen an Erwachsenen zusammenhängenden Aufgaben (Art. 5