Bereits am 25. April 2018 nahm die JVA Witzwil Stellung zur Beschwerde des Beschwerdeführers. Mit Schreiben vom 1. Juni 2018 begründete das AJV seine Einschätzung, dass die Beschwerdeinstanz (die POM) die Beschwerde vermutlich abweisen würde und räumte dem Beschwerdeführer die Möglichkeit eines Rückzuges der Beschwerde ein (Beilageakten POM). Nachdem vom Beschwerdeführer keine Reaktion eingelangt war, überwies das AJV die Unterlagen am 26. Juni 2018 zur Durchführung eines ordentlichen Beschwerdeverfahrens an die POM (amtliche Akten POM, pag. 10).