2. Daraufhin gelangte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 14. April 2018 an die POM, worin er wiederum die Erlaubnis zur Benutzung privater IT-Geräte verlangte (amtliche Akten POM, pag. 4 ff.). Die POM nahm dieses Schreiben am 16. April 2018 als Beschwerde gegen die ablehnende Verfügung der JVA Witzwil entgegen und übermittelte es zuständigkeitshalber an das AJV zur Durchführung eines Einigungsverfahrens (amtliche Akten POM, pag. 9).