1. Am 15. März 2018 stellte A.________ (im Folgenden: Beschwerdeführer) bei der Justizvollzugsanstalt (JVA) Witzwil einen Antrag auf Benutzung privater IT-Geräte während seines Strafvollzuges. Für den Fall einer Ablehnung seines Antrages verlangte er eine beschwerdefähige Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung (Beilageakten 2018.POM.485).