4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 3‘500.00. III. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Fürsprecher B.________, wurde für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: StundenSatz amtliche Entschädigung 20.27 200.00 CHF 4'053.35 Auslagen CHF 142.40 Total, vom Kanton Bern auszurichten CHF 4'195.75