1. Zu einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 21‘600.00. Die ausgestandene Untersuchungshaft von 2 Tagen wird vollumfänglich an die Geldstrafe angerechnet. 51 Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 5‘738.00.