Diese Revision basierte auf dem Bundesgesetz vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Januar 2018. Verbunden mit der Änderung des Sanktionenrechts wurde die Aufzählung der Geldstrafe von über 180 Tagessätzen aus Art. 67 Abs. 3 StGB entfernt. • Seit 1. Januar 2019 (aktueller Stand) hat Art.