17.7. Zusammenfassung Der Beschuldigte wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu CHF 80.00, gesamthaft ausmachend CHF 21‘600.00, unter Anrechnung von zwei Tagen Untersuchungshaft sowie unter Gewährung des bedingten Vollzugs der Geldstrafe auf eine Probezeit von zwei Jahren. V. Tätigkeitsverbot und Bewährungshilfe