17.4. Angemessene Strafe 45 Insgesamt erscheint eine Strafe von 270 Strafeinheiten bzw. 270 Tagessätzen Geldstrafe als angemessen. 17.5. Gewährung des bedingten Vollzugs Allein schon aufgrund des Verschlechterungsverbots ist der bedingte Vollzug zu gewähren und die Probezeit auf die Mindestdauer von zwei Jahren festzulegen.