Gemäss seinen Angaben in der Einvernahme durch die K.________ Polizei am 8. Januar 2019 (pag. 394) arbeitet der Beschuldigte seit August 2018 mit einem Beschäftigungsgrad von 50 % als L.________ in der römisch-katholischen Pfarrei in Y.________. Das monatliche Nettoeinkommen beträgt CHF 3‘034.00. Zusätzlich ist er aktuell zu 50 % arbeitslos und erhält dadurch eine Arbeitslosentaggeld von monatlich mindestens CHF 2‘000.00. Soweit weitergehend ist an dieser Stelle insbesondere auf die detaillierte Einvernahme vom 8. Januar 2019 zur Person (pag. 392 ff.) sowie den Lebenslauf (pag.