• Urteil der Staatsanwaltschaft 2, X.________, vom 07. Mai 2014 wegen Nicht-abgabe von Ausweisen und / oder Kontrollschildern; verurteilt zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen à CHF 130.00, bedingt vollziehbar auf eine Probezeit von zwei Jahren, und zu einer Busse von CHF 150.00.