17.3. Täterkomponenten 17.3.1. Vorleben und aktuelle persönliche Verhältnisse Diesbezüglich ist den vorinstanzlichen Erwägungen Folgendes zu entnehmen (S. 43 f. der Entscheidbegründung, pag. 336 f.): Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen von A.________ wird grundsätzlich auf das entsprechende Faszikel in den Akten (vgl. dazu pag. 205 ff.) sowie seine Aussagen zu den persönlichen Verhältnissen in den Einvernahmen (vgl. dazu pag. 207 ff., pag. 271 f.) verwiesen.