43 spräch war vom Alter her ein bisschen reif. Ich fühlte mich nicht wohl“ (pag. 48). Nichtsdestotrotz machte der Beschuldigte mit dem Chat in der vorerwähnten Art mit „E.________“ weiter, stellte nie weitere entsprechende Fragen und unternahm auch nie ansatzweise den Versuch einer Verifikation, sondern fuhr unbeirrt, zielgerichtet weiter bis und mit der Fahrt vom 17. August 2016 von C.________ nach D.________.