42 Willensrichtung und Beweggründe Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich im Wissen um das Alter von „E.________“. Seine Beweggründe waren rein egoistischer Natur; primär ging es ihm um die Befriedigung seiner sexueller Bedürfnisse. Obwohl nicht auszuschliessen ist, dass der Beschuldigte sekundär auch nicht sexuelle Beweggründe hatte und „E.__