Vor diesem Hintergrund wirkt das Aufdrängen als Helfer völlig unprofessionell und das Ausnutzen des zuvor – lediglich zu diesem Zweck aufgebauten – Vertrauensverhältnisses verwerflich. Der Beschuldigte plante die konkrete Tat von langer Hand; mitnichten handelte es sich um das Ergreifen einer spontanen Möglichkeit, die sich ihm situativ bot. Letztlich ist festzustellen, dass sich der Beschuldigte im fortgeschrittenen Stadium des Tatkreislaufes befand, als er angehalten wurde: Folgt man dem Tatkreislauf, durchlief der Beschuldigte folgende Etappen: 1) Gedankliche Erarbeitung eines Drehbuches für den sexuellen Übergriff, 2)