Unmündigen in hohem Masse beeinträchtigt bzw. gefährdet, auch wenn über die konkreten Tatfolgen nur spekuliert werden kann. Eine solch forcierte, derartige Erfahrung mit sexuellen Handlungen mit dem 40-jährigen Beschuldigten stellt für einen pubertierenden Jugendlichen in der frühen Adoleszenz – gerade in Anbetracht 41 der unsicheren sexuellen Orientierung – eine grosse Verunsicherung und Herausforderung dar.