17. Strafzumessung in concreto 17.1. Tatkomponenten 17.1.1. Objektive Tatschwere Vorbemerkung Es ist zunächst eine hypothetische Strafe für den vollendeten Tatbestand festzusetzen, die anschliessend aufgrund des Vorliegens eines Versuches gemildert bzw. zumindest gemindert werden muss.