Alles in allem ist gestützt auf das Beweisergebnis zweifelsfrei darauf zu schliessen, dass der Beschuldigte am Nachmittag des 17. August 2016 mit dem Betätigen des Läutwerks der Familie E.________ in räumlicher/örtlicher und zeitlicher Hinsicht die Schwelle von der straflosen Vorbereitungshandlung zum Versuch der sexuellen Handlungen mit Kindern überschritten hat.