187 StGB, TRECHSEL, Praxiskommentar zum StGB, 3. Auflage, N 7 zu Art. 187 StGB). Beim „Verleiten zu sexuellen Handlungen“ kommt es – im Gegensatz zur Vornahme – zu keinem Körperkontakt zwischen Täter und Opfer. Es sind nur solche Handlungen gemeint, die das Kind am