12. Tatbestand von Art. 187 Ziff. 1 StGB (Sexuelle Handlungen mit Kindern) Den Tatbestand von Art. 187 Ziff. 1 StGB erfüllt, wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine solche Handlung einbezieht. Als sexuelle Handlungen im Sinne von Art.