Aus den Akten ergibt sich, dass der Einsatz eines verdeckten Ermittlers am 21. November 2011 durch den Kommandanten der Kantonspolizei Bern angeordnet und gleichentags beim Kantonalen Zwangsmassnahmengericht die Genehmigung beantragt wurde. Am Folgetag, 22. November 2011 (KZM 11 1632), erfolgte die Genehmigung seitens des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts. In der Folge erfolgten jeweils Verlängerungen der präventiven verdeckten Ermittlung durch das Kantonale Zwangsmassnahmengericht, letztmals mit Entscheid vom 2 Mai 2016 für die Zeit vom 21. Mai 2016 bis 20. November 2016 (pag. 133 ff.). Bei der verdeckten Ermittlung nach Art.