Insoweit sind die vom Beschuldigten im Verlaufe des Verfahrens zahlreich vorgebrachten gegenteiligen Äusserungen wie • er habe bloss eine Art Witz gemacht bzw. eine Serie von Provokationen, • es sei eine Hilfestellung/Begleitung/Seelsorge gewesen, um die Angst über das Schwulsein zu verlieren; • der Chat sei eigentlich ein virtueller Raum und für ihn nicht ein eigentlicher Tatplan. Die „Realität“ im Chat werde selten 1:1 umgesetzt; • der Chat sei für ihn ein unverbindliches, vages Sinnieren, mit einem sehr hohen Mass an Abstraktion;