Der Beschuldigte konnte und wollte nicht wissen, ob „E.________“ jemals von irgendwelcher Seite zugetragen worden ist, dass Masturbation negativ behaftet sei. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass der Beschuldigte seine eigenen Erfahrungen und Ängste eins zu eins in „E.________“ hineinprojiziert hat und ihm im Verlaufe des Chats seine eigenen Probleme eingeredet hat, obwohl von diesem keinerlei rat- oder hilfesuchende Äusserungen gemacht wurden. Weiter benutzt der Beschuldigte die katholische Kirche als Sündenbock, um sich selbst als Helfer inszenieren zu können.