Der Beschuldigte gab anlässlich der Befragung vom 11. Februar 2019 weiter an, nicht gewusst zu haben, ob E.________ katholisch sei (pag. 435). Demgegenüber führte er aus, dass Jugendliche ein Problem mit dem Onanieren hätten, da dies von der katholischen Kirche als schwere Sünde betrachtet werden würden (pag. 434). Diese Aussage macht in Anbetracht der fehlenden Kenntnis des religiösen Hintergrunds von „E.________“ keinen Sinn. Der Beschuldigte konnte und wollte nicht wissen, ob „E.________“ jemals von irgendwelcher Seite zugetragen worden ist, dass Masturbation negativ behaftet sei.