Namentlich rügte der Beschuldigte, dass die von ihm verwendeten Emojis, bis auf das Herz-Emoji, welches belastend gewertet worden sei, bewusst ignoriert worden seien, obwohl man wisse, dass Zwinker- und Lächelemojis das Geschriebene relativieren würden (pag. 433). Dem ist entgegenzuhalten, dass die Vorinstanz die Beweise sehr detailliert und ausführlich gewürdigt hat und bei der Analyse des Chatprotokolls mit der notwendigen Sensibilität vorgegangen ist.